Gemäß den dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen besteht dann Versicherungsschutz , wenn dem Versicherten ein Vergehen zur Last gelegt wird, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung stafbar ist.
Diese Voraussetzung wird in der vorliegenden Strafsache nicht erfüllt.
Es tut uns leid...usw bla bla bla
Vorsatz würde ich mal nicht unterstellen. Dann hättest Du selbst wohlwissend das Ding gepostet, (Korpus Delicti), obwohl Du 100% weißt, dass Du nicht das Copyright daran hast.
Fahrlässig: ja. Du hast (nach Ansicht des Klägers) es versäumt, das gesamte Forum (-gleich wie umständlich das sein mag) nach dem Korpus Delicti zu untersuchen.
Wird Dir ausdrücklich Fahrlässigkeit (im schlimmsten Fall Vorsatz) vom Gericht (od. Schiedsstelle etc wer auch immer) bescheinigt, würde ich -zur Not anwaltlich- dem Schreiben EXAKT DAMIT noch einmal nachgehen.
... und irgendwann im Anschluss kündigen, dieses Geschäftsgebahren sieht nämlich nicht sehr zuverlässig aus....